Landespflegegeld/Landesteilhabegeld
Sehr geehrter Herr Dr. Schulze, sehr geehrter Herr König,
ich hatte Ihnen im Rahmen des bisher entstandenen Schriftverkehrs zugesagt, Sie kurzfristig über unsere Aktivitäten zur Erhöhung des Landespflegegeldes in Kenntnis zu setzen. Die Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes beschlossen, der jetzt dem Gesetzgeber und damit dem Landtag übermittelt wird.
Der Regierungsentwurf enthält folgende Eckpunkte:
1. Die Umbenennung von Gesetz und Leistung: Es soll nicht mehr Pflege finanziert, sondern eine bessere Teilhabe insbesondere sinnesbehinderter Menschen ermöglicht werden – Aus dem bisherigen Landespflegegeld wird das Landesteilhabegeld.
2. Die Erhöhung der entsprechenden Leistungen um rund 20 Prozent der seit dem Jahr 2018 unveränderten Leistungshöhen. Damit wird
1. das derzeitige Pflegegeld für blinde Menschen von 345,80 Euro monatlich auf ein Teilhabegeld von dann 425 Euro erhöht,
2. das derzeitige Pflegegeld für gehörlose Menschen von 106,60 Euro monatlich auf ein Teilhabegeld von dann 130 Euro erhöht, und
3. das derzeitige Pflegegeld für bestimmte schwerbehinderte Gruppen von 192,40 Euro monatlich auf ein Teilhabegeld von dann 235 Euro erhöht.
3. Den Wegfall des bisher bestehenden Leistungsausschlusses in Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen, da auch dort Teilhabe ermöglicht werden soll.
Als vorgesehenes In-Kraft-Treten der Gesetzesänderungen ist der 1. Juli 2024 vorgesehen. Verschiedene Forderungen der Verbände, die insbesondere unter Hinweis auf die aktuellen Berliner Regelungen gestellt worden sind (Leistungssteigerungen und -ausweitungen sowie die Einführung einer jährlichen Dynamisierung), sind leider aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes derzeit nicht umsetzbar. Die entsprechende Pressemitteilung des Regierungssprechers zu den Ergebnissen der heutigen Kabinettssitzung habe ich als Anlage beigefügt.
¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬¬Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
N. Haase Potsdam, 13.03.2024
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